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Die Fünf Säulen des Islams

Unter den fünf Säulen des Islam versteht man die wichtigen Praktiken der islamischen Religion, die für Religionsmündige einen verpflichtenden Charakter haben.

1. SCHAHADA/GLAUBENSBEKENNTNIS

Das islamische Glaubensbekenntnis wird als Schahada bezeichnet und lautet: „Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammed (a.s.) sein Diener und Gesandter ist.

(arab.: Eschhedu el la ilaahe illallaah we eschhedu enne Muhammeden abduhu we rasuluh)

Jeder Mensch, der aus freiem Willen die Schahada verinnerlicht und vor mindestens zwei Zeugen ausspricht, gilt als Muslim oder Muslima. Einen besonderen Initiationsritus in den Islam gibt es nicht. Dies gilt auch für muslimische Kinder, die als Muslime geboren werden.

2. SALAH/RITUELLES GEBET

Als Salah (namaz) bezeichnet man das islamische rituelle Gebet, das fünfmal täglich zu bestimmten Gebetszeiten festgeschrieben ist. Das rituelle Gebet folgt einem bestimmten Ablauf und körperlichen Haltungen (Stehen, Verbeugen, Niederwerfen) und unterscheidet sich gänzlich von einer Dua (Bittgebet). Beim rituellen Gebet wenden sich die Muslime in  Richtung der Qibla (Gebetsrichtung nach Kaaba). Das rituelle Gebet erfordert eine vorangehende rituelle Waschung (wudu, abdest).

2.1. GEBETSZEITEN

Die Gebetszeiten richten sich im Allgemeinen nach der Stellung der Sonne, die heutzutage astronomisch berechnet werden können. Damit sind Gebetszeiträume erfasst, innerhalb derer es gilt, das jeweilige Gebet zu verrichten. Der Beginn einer Gebetszeit bestimmt zugleich das Ende des vorangehenden Gebetes. Insgesamt gibt es 40 Rekats (Gebetseinheiten) täglich, 20 davon Sunna (auf freiwilliger Basis) und 20 Rekats mit Pflichtcharakter (farz/waschib).

 

Gebet Sunna Fard Sunna Witr

wadschib

Morgengebet

Sabah namazi

2 2
Mittagsgebet

Öğle namazi

4 4 2
Nachmittag

Ikindi

4 4
Abendgebet

Akşam

3 2
Nachtgebet

Yatsı

4 4 2 3

2.1. RITUELLE WASCHUNG/WUDU

Die rituelle Waschung ist erforderlich für den Salah. Dabei werden bestimmte Körpergliedmaßen gewaschen, wie Hände und Arme, das Gesicht, die Füße und die Kopfhaut wird benetzt

3. ZAKAT/RELIGIÖSE SOZIALABGABE

Die dritte Säule des Islam ist die Zekat. Muslime sollen von ihrem potentiell gewinnbringenden Vermögen jährlich 2,5 Prozent an Arme, Bedürftige und weitere Zekatempfänger wie z.B. „Verschuldete“ spenden. Unter Vermögen fällt Geld, Immobilien, Aktien usw. und definiert sich als Hab und Gut, das über den Grundbedarf hinausgeht.

4. SAWM/FASTEN

Fasten im Monat Ramadan gehört zu den fünf Pflichten eines jeden Muslims. Fasten im islamischen Sinne bedeutet sich täglich von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang von Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr fernzuhalten. Beim Fasten gibt es auch Ausnahmeregelungen für Kranke, Reisende, Schwangere, stillende Mütter und alte Menschen. Das Fasten soll sowohl der körperlichen als auch der geistlichen Läuterung dienen. Die Fastenzeit wird mit dem Ramadanfest (Id al-Fitr) abgeschlossen.

5. HADSCH/PILGERFAHRT

Die fünfte Säule des Islam bildet die Hadsch, die Pilgerfahrt in die heiligen Städten des Islam Mekka und Medina. Sie ist einer der  bedeutendsten Höhepunkte im Leben der Muslime. Diese einmalige Pflicht besteht für jeden Muslim und Muslima, die sich finanziell und gesundheitlich die Hadsch leisten können. Der muslimische Pilgerer wird Hadschi bezeichnet.

Die wichtigsten Rituale bei dieser Pilgerfahrt sind Eintreten in Ihram (Weihezustand durch Anlegen von zwei Tüchern bei Männern, normale Kleidung bei Frauen), Tawaf (Umrundung) der Kaaba, Laufen (Sacy) zwischen den Hügeln Safa und Marwa, Waqfa (Aufenthalt) bei Arafat, Steinigung der drei Säulen, die den Teufel symbolisieren, die Rasur bzw. Kürzen der Kopfhaare. Die Hadsch findet im zwölften Monat (Dhulhiddscha) des Hidschri-Kalenders  statt und wird mit dem Opferfest (Id al Udhiya) am zehnten Tag der Dhulhiddscha abgeschlossen.

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